Spanisch kann am AVG als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache (ab Jahrgangsstufe 10) gelernt werden. Dazu wird in der Regel die zweite Fremdsprache abgelegt und man verpflichtet sich, drei Jahre lang Spanisch (neben mind. einer weiteren Fremdsprache) zu lernen.
Am Ende dieser drei Jahre besteht die Möglichkeit (aber nicht die Verpflichtung), eine der beiden mündlichen Abiturprüfungen in Spanisch abzulegen.
Leistungsnachweise
Jg. | LN | Arbeitszeit in Minuten (ca.) |
---|---|---|
10 |
|
45 – 60 Min.
ca. 10 – 15 Min. |
Q11/12 | je 2 große Leistungsnachweise (davon 1 mündlich) | s. o. |
In den jeweils vier großen Leistungsnachweisen in Jahrgangsstufe 10 und 11/12 werden alle Kompetenzbereiche mindestens einmal abgeprüft: Hör- (oder Hör-Seh-)Verstehen, Leseverstehen, Sprachmittlung, Textproduktion, mündliche Ausdruckfähigkeit. Dazu kommen noch Aufgabenformate, die die sprachlichen Mittel (Wortschatz, Grammatik) abprüfen.
Weitere Noten werden in diversen kleinen Leistungsnachweisen (z. B. Stegreifaufgaben, Referate, Unterrichtsbeiträge, Rechenschaftsablagen) gemacht.
Schulbücher und Unterrichtsmaterialien:
Für den Spanisch-Unterricht werden die Lehrwerke der Reihe „¡Adelante!“ des Klett-Verlags verwendet. Dazu wird in den Jahrgangsstufen 10 und 11 auch das Arbeitsheft „Cuaderno de actividades“ mit Audio-CD und Übungssoftware angeschafft.