Spanisch kann am AVG als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache (ab Jahrgangsstufe 11) gelernt werden. Dazu wird in der Regel die zweite Fremdsprache abgelegt und man verpflichtet sich, drei Jahre lang Spanisch (neben mind. einer weiteren Fremdsprache) zu lernen.
Am Ende dieser drei Jahre besteht die Möglichkeit (aber nicht die Verpflichtung), eine der beiden mündlichen Abiturprüfungen in Spanisch abzulegen.
Für den Spanisch-Unterricht werden die Lehrwerke der Reihe „¡Adelante!“ des Klett-Verlags verwendet. Dazu wird in den Jahrgangsstufen 11 und 12 auch das Arbeitsheft „Cuaderno de actividades“ mit Audio-CD und Übungssoftware angeschafft.
In den großen Leistungsnachweisen in Jahrgangsstufe 11 und 12/13 werden alle Kompetenzbereiche mindestens einmal abgeprüft: Hör- (oder Hör-Seh-)Verstehen, Leseverstehen, Sprachmittlung, Textproduktion, mündliche Ausdruckfähigkeit. Dazu kommen noch Aufgabenformate, die die sprachlichen Mittel (Wortschatz, Grammatik) abprüfen.
Weitere Noten werden in diversen kleinen Leistungsnachweisen (z. B. Stegreifaufgaben, Referate, Unterrichtsbeiträge, Rechenschaftsablagen) gemacht.
Jahrgangsstufe | LN | Arbeitszeit |
---|---|---|
11 |
3 schriftliche große Leistungsnachweise 1 mündlicher großer Leistungsnachweis in Form einer Partnerprüfung |
45 – 60 Min. ca. 10 - 15 Min. |
PuLSt 12/13 | insgesamt 3 große Leistungsnachweise (davon 1 mündlich) | s. o. |
Unterricht
Schulleben